Häufig gestellte Fragen
In meiner Praxis behandele ich Kinder ab ca. 4 Jahren, Jugendliche und junge Erwachsene bis 21 Jahren. Eine Psychotherapie, die vor dem 21sten Geburtstag begonnen wurde, kann danach weiterlaufen und zu Ende geführt werden. Zusätzlich zu den Therapiestunden sind Termine für die Eltern und andere Bezugspersonen möglich.
In einem Erstgespräch (Psychotherapeutische Sprechstunde) wird geklärt, ob eine Psychotherapie passend und sinnvoll ist. Danach gibt es aktuell in der Regel eine Wartezeit (Warteliste), bevor eine Therapie beginnen kann. Um ein Erstgespräch zu vereinbaren, können Sie sich oder kannst Du Dich zu meinen telefonischen Sprechzeiten melden (siehe Kontakt).
Jugendliche können selbst einen Termin vereinbaren. Ab dem Alter von 15 Jahren können sie das auch ohne Einverständnis der Eltern tun.
Das Erstgespräch und bis zu 4 weitere Termine sind dafür da, herauszufinden: Was ist los? Was soll sich verändern und wie könnte das funktionieren? Ich bekomme einen Überblick über Ihre und Deine Themen. Sie bekommen bzw. du bekommst eine Idee davon, ob Psychotherapie hilfreich sein kann. Manchmal reichen bereits die Sprechstunden aus, um für Veränderungen zu sorgen oder andere Hilfsmöglichkeiten anzuregen.
Für das Erstgespräch brauchen Sie oder brauchst Du die Versichertenkarte der gesetzlichen Krankenkasse. Eine Überweisung ist nicht nötig. Wenn es Berichte von anderen Therapien oder von der Schule gibt, bringen Sie diese bitte auch mit.
Die Stunden werden von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt. Dafür bringen Sie oder bringst Du zu Beginn jedes Quartals die Versichertenkarte mit.
Wenn Ihr Kind über eine private Krankenkasse versichert ist, bekommen Sie pro Quartal eine Rechnung, die Sie bei Ihrer Kasse einreichen können.
Nach den psychotherapeutischen Sprechstunden und mindestens 2 vorbereitenden Terminen beantrage ich bei der gesetzlichen Krankenkasse in der Regel zunächst 12 Therapiestunden. Danach kann die Therapie bei Bedarf verlängert werden. Möglich sind maximal 80 Therapiestunden für die Kinder oder Jugendlichen und zusätzlich maximal 20 Stunden für die Bezugspersonen (Eltern oder Betreuende).
Bei privat Versicherten werden in der Regel 5 vorbereitende Stunden von der Krankenkasse bezahlt. Wie viele Psychotherapiestunden danach möglich sind, unterscheidet sich von Kasse zu Kasse. Bitte fragen Sie daher bei Ihrer privaten Krankenkasse nach, wie viele Therapiestunden übernommen werden.
Die Therapiestunden werden meistens wöchentlich oder im Abstand von zwei Wochen vereinbart, aber auch längere Abstände sind möglich. Zum Ende der Therapie können Termine in größeren Abständen z.B. dafür genutzt werden, die Veränderungen immer selbständiger im Alltag umzusetzen.
Für mich als Psychotherapeutin besteht eine gesetzliche Schweigepflicht. Das bedeutet, dass ich Stillschweigen darüber wahre, wer in meine Praxis kommt und welche Themen besprochen werden. Auch innerhalb der Familie behandele ich die Gespräche vertraulich.